"Außen kalt, innen warm"
oder
"Die Energieeinsparverordnung"
Am 1. Oktober 2007 ist sie in Kraft getreten. Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV genannt. Diese Verordnung faßt die Anforderungen der bisherigen Wärmeschutzverordnung (WSchV) und der Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammen. Jedoch nicht ohne die Hauptanforderung, nämlich Energieverluste zu begrenzen, viel umfassender zu definieren. Die EnEV schafft aber auch mehr Spielräume. So ist es möglich, durch gute Heizungstechnik eine nicht ganz so gute Wärmedämmung auszugleichen. Und natürlich auch umgekehrt.
Eines ist sicher. Niemand hat letztendlich ein Interesse daran, Energie zu "verschwenden". Das Interesse besteht darin, eine Energiedienstleistung in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel eine warme Wohnung. Vielfach ist es jedoch möglich dieses Ziel mit unterschiedlichem Energieeinsatz zu erreichen. Zum Beispiel die warme Wohnung mit guter Wärmedämmung oder einer modernen Heizungsanlage.
Ziel der EnEV ist also die Einsparung von Energie durch die Verbesserung des Wärmeschutzes und der technischen Anlagen von Gebäuden, sowie den Einsatz regenerativer Energien zu fördern.
Mit der EnEV wurde auch der "Energieausweis" eingeführt. Das kennen Sie schon in sehr ähnlicher Weise von den Energiekennzeichnungen auf den Küchengeräten. Daran können Sie vorab erkennen, ob das neue Gerät sparsam mit Energie umgeht oder nicht. Durch den Energieausweis wird es in Zukunft für Sie möglich sein, auch bei Gebäuden dies festzustellen.
Es gibt zwei verschiedene Arten des Energieausweises. Zum einen den "Energiebedarfsausweis" und zum zweiten den "Energieverbrauchsausweis". Für welche Gebäude welcher Ausweis ausgestellt werden kann oder muß, und ob Sie eine Wahlmöglichkeit haben, erfahren Sie demnächst in unserer Auswahlhilfe.
Wenn für Ihr Gebäude der Verbrauchsausweis angewendet werden darf, so erhalten Sie hier den notwendigen Erfassungsbogen als Download von uns.
Download Erfassungsbogen "Energieverbrauchsausweis" (PDF)
Welche Informationen Sie durch die verschiedenen Energieausweise erhalten, erfahren Sie natürlich bei uns.
Übrigens:
Es gibt keinen Unterschied zwischen Energieausweis und Energiepass.
In der EU-Richtlinie spricht man jedoch nur vom Energieausweis.
Wichtig !
Energieausweise dürfen nicht von jeder Person ausgestellt werden. Erstellte Energieausweise durch Personen ohne Berechtigungsnachweise haben keine Gültigkeit.
Durch entsprechende Qualifikationen sind wir nach §21 der EnEV zertifiziert und berechtigt Energieausweise auszustellen.
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